Richtlinien zum Umgang mit Covid-19 Pandemieplan für den Eigenbetrieb Seniorenheime des Landkreises Günzburg
Dieser Plan enthält Verweise zu Inhalten, die zum Plan dazugehören. Die Dokumente, auf die verweisen wird, sind deshalb separat in orgavison eingestellt, da sie als schnell ausdruckbare Dokumente zur Verfügung stehen sollen.
Dieser Plan wird ständig aktualisiert und an die momentanen Gegebenheiten angepasst.
Ergänzungen zu detaillierten Ausführungen einzelner Maßnahmen sind für jede Einrichtung vorhanden:
- BUR: Nofallmangement "Corona" BUR
- IBH :Nofallmangement "Corona" I BH
- STA: Nofallmangement "Corona" STA
- WLA: Notfallmangement "Corona" WLA
- Zen-Kü: Notfall-/ und Risikomanagement Zentralküche
Grundsätzliches
Allgemeines
Was ist eine Pandemie?
Von einer Pandemie ist die Rede, wenn eine Erkrankung örtlich unbegrenzt ausbricht, also potenziell auf der ganzen Welt auftreten kann.
Pandemien betreffen eine dementsprechend große Anzahl von Menschen und können eine globale Gesundheitskrise auslösen.
Eine solche, mehrere Kontinente umfassende Ausbreitung ist nur möglich, wenn die Erreger der Krankheit von Mensch zu Mensch übertragbar sind.
Zur Gefährlichkeit bzw. den Gefahrenpotentialen des neu aufgetretenen Virus
Senioren zählen zu den so genannten Risikogruppen, bei denen in verstärktem Maße Komplikationen wie schwere Lungenentzündungen auftreten. Der enge Kontakt von Bewohnern und Mitarbeitern in Gemeinschaftseinrichtungen wie Altenheimen begünstigt zudem die Ausbreitung von Tröpfcheninfektionen. Zusätzlich erleichtert das Vorhandensein von invasiven Zugängen (z. B. Magensonden) die Entwicklung von Sekundärinfektionen und Komplikationen. Es ist davon auszugehen, dass in einer Pandemie auch das Personal selbst verstärkt von krankheitsbedingten Ausfällen betroffen ist. Vor diesem Hintergrund kommt der Vorbereitung von unseren Altenheimen (und auch der Zentralküche sowie der Zentralverwaltung) auf die Coronapandemie eine große Bedeutung zu
Allgemeine Infos zu Covid-19
- Als Covid-19 wird die Infektionskrankheit bezeichnet, die durch den Corona-Virus SARS-CoV-2 ausgelöst wird.
- Übertragungswege, Symptome, Inkubationszeit: siehe Standard Covid 19
Ziel und Zweck/ Grundlagen
Ziel ist die Minimierung der Auswirkung der Pandemie.
Zweck dieses Plans ist die Beschreibung einer Strategie des Eigenbetrieb Seniorenheime im Umgang mit COVID-19. Die Einrichtungsleitungen bekommen hiermit eine Handlungsrichtlinie bzw. Anweisungen zur Hand, mit denen Sie schnell auf auftretende Probleme oder Fragestellungen während der Pandemie reagieren können.
Grundlagen für die Inhalte der Strategie:
Die Leitungen der Einrichtungen orientieren sich hauptsächlich an den
- Vorgaben des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Robert-Koch-Institut (RKI)
- Bayerischer Pandemieplan
- Anordnungen des Landratsamt Günzburg
Geltungsbereich
Diese Verfahrensanweisung ist für alle Einrichtungen der Eigenbetrieb Seniorenheime gültig und bindend.
Jeder Mitarbeiter bekommt den Plan über orgavision zur Kenntnis gebracht.
Zuständigkeiten
Das Vorhandensein des Pandemieplans liegt in der Verantwortung der Werkleitung
Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen und ggf. deren Weiterentwicklung bzw. Anpassung an die Gegebenheiten des Hauses: EL bzw. KL
Verantwortlich für die Koordination und Kontrolle der Umsetzung: EL + PDL/ stv. PDL und HWL bzw. KL
Durchführungsverantwortung: alle Mitarbeiter
Beschreibung der Maßnahmen
V–Maßnahmen (vor/ bei beginnender Pandemie)
Betriebliche und personelle Planung
Krisenstab und Verantwortlichkeiten
Grundsätzlicher Verantwortungsbereich des Krisenstabes
- Lagebesprechung/ Situationseinschätzung und Besprechung von neuen gesetztlichen/ behördlichen Vorgaben
- Maßnahmen festlegen
- Kommunikation nach intern und extern situativ absprechen
Zusammensetzung und Aufgaben
Verantwortlich für die gesamten Maßnahmen und deren Überwachung ist: Martin Neumeier (Werkleiter)
Er wird unterstütz vom Krisenstab des EBS:
- Krisenstab Leitung: Max Mayer
- Pandemiebeauftragte: Einrichtungsleitung (verantwortlich für die jeweilige Einrichtung):
Der Pandemiebeauftragte ist offiziell (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (Allgemeinverfügung): Notfallplan Corona-Pandemie) insbesondere für Fragen der Hygiene in der Einrichtung und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt für die Organisation von Quarantänemaßnahmen zuständig.- Anita Kugelmann
- Christian Zanke
- Markus Knöpfle
- Eva Schmied
- Hygienebeauftragte (verantwortlich für die jeweilige Einrichtung):
- Alexandra Mutzel
- Gerlinde Reisacher
- Gertrud Eckert
- Sabine Zimmermann
- Zentrales QM: Michaela Kugelmann
- Ab 05.05.2020 sind 1x wöchentlich Herr Karl Högel vom Landratsamt (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und Dr. Dr. Wolfgang Stolle in das Treffen des Krisenstabes involviert gewesen. Aufgrund der nicht vorhandenen Infektionszahlen im Landkreis war die Teilnahme nur bis zum 09.06.2020 notwendig. Da es sich hierbei vor allem um arbeitssicherheitsrelevanten Themen drehte, war die Personalratsvorsitzende Frau Zimmermann Ursula ebenfalls mit dabei.
Der Krisenstab kann in unterschiedlicher Zusammensetzung tagen. Der Krisenstab arbeitet zu jeder Zeit eng mit der Geschäftsführung und den Einrichtungsleitungen der Einrichtungen zusammen.
Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten innerhalb des Krisenstabes bei Infektionsgeschehen in der Einrichtung
Um die betroffene(n) Einrichtung(en) zu entlasten, sollen bestimmte Aufgaben und Zuständigkeiten auf mehrere Schultern verteilt werden:
Informationsbeschaffung und -austausch
- Jeder, der relevante Informationen erhält, teilt sie im Rahmen der tägl. Videokonferenz mit den anderen Mitgliedern.
- Informationen, die die Mitglieder des Krisenstabes betreffen werden bei den Krisenstabssitzungen gemeinsam besprochen.
Verbindliche Anordnungen/ Standards/ Regelungen
- Verbindliche Anordnungen werden von Herr Neumeier festgelegt (Schriftliches Festhalten und Freigabe in orgavision evtl. etwas zeitverzögert).
- Die Umsetzungsverantwortung liegt (weiterhin) bei den Pandemiebeauftragten.
- Behördliche Vorgaben sind dem Krisenstab bei der nächsten Konferenz mitzuteilen
Kommunikation
- mit dem Gesundheitsamt
erfolgt in erster Linie über den Pandemiebeauftragten (in hausspezifischen Angelegenheiten) - mit dem Katastrophenschutz
erfolgt über Herr Neumeier/ Herr Mayer - mit den Medien
durch Herr Neumeier (bzw. Stellvertretung) - mit den Hausärzten
erfolgt über die PDL bzw. Pflegefachkraft - interne Information zu krisenbedingten Vorfällen
muss zeitnah über Pandemiebeauftragten an Herr Neumeier erfolgen (Telefon) - mit Zu-/ Angehörigen
zu grundsätzlichen Informationen/ Stellungnahmen durch Herr Neumeier
Schutzausrüstung/ notwendige Hilfsmittel/ Unterstützungsmaßnahmen aller Art
- Im WLA ist ein Lager mit PSA angelegt, von dem im Ausbruchsgeschehen zurückgegriffen werden kann. Anfordern von notwendiger Schutzausrüstung/ Hilfsmaßnahmen bei Herr Neumeier (Besprechung im Krisenstab)
- Beschaffung von MNS, Handschuhen und anderer benötigter PSA für den Alltag ohne Corona erfolgt über die Einrichtungen selbst.
Wichtige Telefonnummern
Gesundheitsamt bzw. Landratsamt GZ | 08221 95-743 |
Werkleiter | Büro: 08221 2079260 |
Max Mayer | Büro: 082212079238 |
Betriebsarzt | 08221 6524 |
Notfallnummer | 116 117 |
Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) | 09131 6808-5101 |
Weitere organisatorische Maßnahmen
- Anweisung der Behörden werden berücksichtigt und befolgt
- Anpassung der Hygienemaßnahmen nach Vorgaben des Hygienebeauftragten
- Speisenversorgung: Vorsorgemaßnahmen in der Zentralküche sowie den Lieferdienst sind eingeführt (siehe letzter Punkt unter P-Maßnahmen)
- Begrenzung der persönlichen Kontakte (z.B. Einführung von Telefonkonferenzen, Veranstaltungen absagen, Teams bilden und Schichten einführen, etc.)
- Eingrenzung von externen Kontakten, kontaktlose Übergabepunkte festlegen
- Kommunikationswege mit externen Teilnehmern sind im Krisenstab zu besprechen
- Kindernotbetreuung:
während der Coronakrise 2020 wurde für Mitarbeiter der (systemrelevanten) Altenheimeinrichtungen eine Notfallversorgung der Kinder von Mitarbeitern eingerichtet. Über die Bekanntmachung dieses Angebots und zur Verfügung-Stellung des entsprechenden Formulars (Formular zur Erklärung für Kinder-Notbetreuung (Corona) ) können einige Mitarbeiter weiterhin zum Dienst kommen, trotz Ausgangsbeschränkungen durch die Regierung. - Passierscheine für eine evtl. Ausgangsperre sind vorgefertigt
Beschaffung von Medizin und Hygienemitteln
Beschaffung unverzichtbarer Produkte (Schutzkleidung, Desinfektion, Inkontinenzversorgung usw.) für den Mindesterhalt des Kernbetriebes/ Absprachen mit Lieferanten
Sobald die Entstehung einer Pandemie vorhersehbar ist, überprüft der Krisenstab (Einrichtungsleitung) die Lagerbestände und bespricht mit den Lieferanten die wichtigsten Verbrauchsmaterialien und wie die Lieferkette aufrechterhalten werden kann.
Wichtig: Der Lagerbestand wird kontinuierlich überprüft/ Bestellungen laufen weiterhin durch die üblichen Zuständigen. Eine Absprache mit Zentralverwaltung gibt einen Überblick über die vorhanden Materialien in allen Einrichtungen und dient als Grundlage für eine evtl. Erweiterung der Personen, die sich um Anschaffungen bemühen bzw. für einen Austausch bei Engpässen in einzelnen Häusern zuständig ist. Eine Excel-Tabelle im S-Laufwerk wird im Pandemiefall von der Werkleitung angelegt, wo die Einrichtungen ihre Bestände auflisten.
Jede Einrichtung muss für den Pandemiefall PSA für 3 Tage vorrätig haben und diesen Vorrat auch kontinuierlich auf Verwendbarkeit hin überprüfen.
Bei allgemeinen Versorgungsengpässen mit notwendigen Hygienemitteln: Zusätzlich werden PSA-Materialien und Desinfektionsmittel zentral gesammelt und deponiert und nach Bedarf mittels Anweisung durch die WL verteilt. Die EL vom WLA ist dafür Ansprechpartner. Ansonsten gilt die Regelung des Landkreises vom 01.04.2020.
Die verwendeten Desinfektionsmittel werden von unserem Lieferanten bereitgestellt und sind im Hygiene-Standard Standard zu COVID-19/ SARS- CoV-2-Virus (Coronavirus) - Info und Umgang hinterlegt.
Außerdem sind Desinfektionsmittel (Hände, Flächen) im Rahmen des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt bzw. vorausschauend von den Einrichtungen besorgt worden. Eine Liste mit den Desinfektionsmitteln und deren Sicherheitsdatenblätter ist hier hinterleg: Übersicht zu erweiterten Arbeitssicherheitsmaßnahmen zur Coronapandemie
Informationspolitik
Information unserer Mitarbeiter
Allgemein
Alle Mitarbeiter werden über den Pandemieplan informiert und erhalten Zugang zu dem vorliegenden Pandemieplan (über Kenntnisnahme bei Ersteinstellung/ Aktualisierung und bei Neueinstellung).
Bei Eintreten der Pandemie (möglichst bevor eine Einrichtung selbst betroffen ist)
- Die Mitarbeiter wurden persönlich, per Mail, von der EL oder PDL/ HWL bzw. KL oder Leitung Krisenstab informiert.
- Die EL/ KL kann selbst Entwürfe für die internen Informationen erstellen
- Aktuelle allgemeine Informationen kontinuierlich an die Mitarbeiter weitergeben – nach Rücksprache mit der Werkleitung/ Krisenstableitung
- Einrichtungsbezogene Informationsweitergaben intern dokumentieren!
- Eine ruhige Haltung der Führung ist angebracht, da sie sich auch beruhigend auf das Personal auswirkt
Information an Angehörige/ Betreuer
Die Angehörigen und Betreuer werden über eine Umsetzung des Pandemieplans mittels Aushänge oder evtl. über Brief informiert, und bei Bedarf persönlich durch die Einrichtungsleitungen oder Pflegedienstleitungen informiert. Alle externen Infos müssen vor dem Herausgeben von der Werkleitung autorisiert werden.
Information an Bewohner
Alle Bewohner werden über Aushänge bzw. durch das Pflegepersonal informiert welche Hygienemaßnahmen sie selbst durchführen können, um sich und andere zu schützen.
Kommunikation/ Erreichbarkeit/ Krisenkommunikation
Der Krisenstab ist jederzeit erreichbar. Die entsprechenden Telefonnummern der Einrichtungsleitungen/ PDLs oder HWLs bzw. der KL sind den Mitarbeitern bekannt zu machen.
Bei auftretenden Symptomen, Krankheit, Ausfall, Notfällen, Besonderheiten innerhalb der Einrichtung ist der Werkleiter umgehend von der Einrichtungsleitung zu informieren!
Präventive Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
- Die Hygieneanweisungen der Infobroschüre Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen (TRBA 250) und die allgemeinen Hygienevorschriften (persönliche Hygiene, Händehygiene und -pflege, Material- und Flächendesinfektion, usw.) sind (sowieso) zu beachten! Zusätzlich ist bei der Flächendesinfektion die Dienstanweisung DA "Corona" Desinfizierende Reinigung einzuhalten.
- Hygienehinweise werden verstärkt thematisiert (siehe auch: Hygienehinweise Corona)
- Arbeitssicherheitsmaßnahmen werden nach der F Vorlage Gefährdungsbeurteilung Corona umgesetzt
- Mülleimer sind in den Bewohnerzimmern, den Stationszimmern und vor dem Ausgang aufgestellt. Einmaltaschentücher werden zur Verfügung gestellt
- Präventiv sind krankheitsverdächtige Bewohner laut Standard zu COVID-19/ SARS- CoV-2-Virus (Coronavirus) - Info und Umgang zu versorgen, und die dort festgelegten speziellen Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
Zusätzlich ist auf folgendes zu achten:
- Die MA werden von der PDL/ HWL bzw. KL geschult um Informationen und evtl. notwendige Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sachlich richtig weitervermitteln bzw. selbst richtig umsetzen zu können.
- Standards zur Versorgung der Bewohner werden von der PDL thematisiert und geschult
- Nach Besprechung im Krisenstab sind behördliche Vorgaben und Empfehlungen umzusetzen.
- Distanzwahrung zwischen dem Personal und nach Möglichkeit zwischen bzw. zu Bewohnern von mind. 1,5 m. In diesem Zusammenhang ist u.a. das Corona-Schutzkonzept bei Gruppenangeboten von Bedeutung.
- Die Besucherregelung ist hier beschrieben: Besucherregelungen ("normale" Besuche, Sterbephase) während Corona
- Aufnahmen: seit dem 04.04.2020 galt der Aufnahmestop von neuen Bewohnern. Ab dem 04.05.2020 werden wieder neue Bewohner unter Einhaltung bestimmter Regelungen aufgenommen - siehe Regelungen zu Neuaufnahmen und Rückverlegungen aus dem Krankenhaus (Corona)
- Heilerbringer, die im Besitz einer Zulassung (geschützte Berufsbezeichnung) sind, dürfen die Einrichtung betreten, wenn
- dies vorher mit der Heimleitung abgesprochen wurde
- durchgehend ein Mund-Nasen-Schutzes durch den Therapeuten getragen wird
- während der Behandlung auch den Bewohner mit einem Mund-Nasen-Schutz ausgestattet ist, falls möglich.
- Weitere Maßnahmen: Corona-Schutzkonzept (Lockerungen ab dem 25.05.2020) zu Neuaufnahmen, Rückverlegungen, Besuche und externe Dienstleister, freie "Corona-Betten"
Arbeitssicherheitsmaßnahmen
Um die Sicherheit der Mitarbeiter gewähleisten zu können, wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Vorlage für eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Grundalge ist der Standard: Arbeitsschutzstandard bei Corona (BMAS). Die interne Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung wird regelmäßig an die Gegebenheiten angepasst. Sie dient den einzelnen Einrichtungen als Grundlage für ihre hausinterne Gefährdungsbeurteilung. Auf diese Gefährdungsbeurteilung müssen ALLE Beschäftigte hingewiesen werden. Fällt einem Mitarbeiter etwas auf (z.B. dass etwas vergessen wurde), sollte geprüft werden, ob der Einwand begründet ist und die Gefährdungsbeurteilung ggf. angepasst werden. Ein Nachweis für die Unterweisung muss vorhanden sein!
Für die Aktualisierung und laufende Anpassung der (dynamischen) Gefährdungsbeurteilung stehen die Einrichtungsleitungen in Verantwortung.
Nach der F Vorlage Gefährdungsbeurteilung Corona erstellen die Einrichtungen ihre Gefährdungsbeurteilung für das jeweilige Haus: Gefährdungsbeurteilungen der Häuser zu Corona
Für die Umsetzung der Arbeitssicherheitsmaßnahmen sind die Einrichtungsleitungen verantwortlich.
P–Maßnahmen (während der Pandemie)
Die P-Maßnahmen des Pandemieplans treten in Kraft, sobald der Notfall bzw. der Verdacht oder ein bestätigter Fall von Covid-19 vorliegt.
Management und Organisation der pflegerischen und medizinischen Versorgung
- Für die Mitarbeiter, die einen Bewohner verdächtigen an Covid-19 erkrankt zu sein, gilt vorerst die Vorgehensweise wie in PB Verdachtsfall Coronainfektion bei Bewohnern - Info und Anweisung für Mitarbeiter
- Die PDL überprüft in Rücksprache mit der EL einen evtl. Handlungsbedarf (Begutachtung des Bewohners)
- Der Verdachtsfall mit dem sofortigem Einleiten von Maßnahmen wird zuerst von der EL (laut Cl Maßnahmenplan für die Leitung der Einrichtung bei Coronainfektion) festgelegt, dann vom Arzt entweder bestätigt oder entkräftet.
Solange der Verdachtsfall in Kraft ist, wird nach Standard zu COVID-19/ SARS- CoV-2-Virus (Coronavirus) - Info und Umgang gehandelt– wobei vorerst nur die Isolation des Bewohners – keine Quarantäne - umgesetzt wird. Es sollte auch die Info bzgl. Schutzausrüstung beachtet werden: Corona-Infoblatt Schutzmasken und -kleidung
- Stellt der Arzt die Diagnose,
- dass eine Infektion mit dem Coronavirus unwahrscheinlich ist, werden die Hygienemaßnahmen (Standard) wieder eingestellt und die Versorgung erfolgt gemäß der normalen Pflegeplanung bzw. nach dem momentanen Pflegebedarf
- dass eine Infektion mit dem Coronavirus wahrscheinlich ist, werden die Hygienemaßnahmen nach Standard zu COVID-19/ SARS- CoV-2-Virus (Coronavirus) - Info und Umgang weiter fortgeführt und die Anweisungen in Cl für den Wohnbereich bei Coronainfektion unter den Bewohnern beachtet. Der Bewohner wird offiziell als „Verdachtsfall“ eingestuft.
Die Mitarbeiter müssen sich strikt an den Standard halten. Die Cl für den WB hilft bei der Umsetzung.
Weitere Maßnahmen müssen von der Leitung laut Cl Maßnahmenplan für die Leitung der Einrichtung bei Coronainfektion eingeleitet werden- Die medizinische Versorgung der betroffenen Bewohner erfolgt nach den Anweisungen des zuständigen Arztes.
- Anweisungen von Behörden ist Folge zu leisten, der Krisenstab ist darüber zu informieren.
- Ist eine Testung positiv, gilt bei der Versorung von infizierten Bewohnern der Standard Standard zu COVID-19/ SARS- CoV-2-Virus (Coronavirus) - Info und Umgang und auf Folgendes ist zu achten:
- Potentiell krankheitsverdächtige Bewohner sind unverzüglich mit einem Mund-Nasen-Schutz (chir. OP-Maske) auszustatten, falls Bewohner es toleriert.
- Nicht unmittelbar mit der Bewohnerversorgung betraute Mitarbeiter halten sich von dem Bewohner fern.
- Sofortige Festlegung welche Mitarbeiter den Bewohner versorgen.
- Es ist darauf zu achten, dass ein infizierter Bewohner als letztes bei der Grundpflege versorgt wird
- Die Einrichtungsleitung hat sich beim Management des Ausbruchs (auch bei Verdacht) an die Cl Maßnahmenplan für die Leitung der Einrichtung bei Coronainfektion zu halten und muss nach der jeweiligen aktuellen Handlungsanweisung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vorzugehen (ist auf den Homepages der Staatsministerien veröffentlicht - Handlungsanweisung für Alten- und Pflegeheime vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (02.06.2020))
Ist eine Einrichtung von einer COVID-19-Erkrankung betroffen, ist vor Ort möglichst rasch zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Bewohnerinnen und Bewohner in Reha-Kliniken oder andere geeignete Einrichtungen verlegt werden können.Besteht der Verdacht, dass weitere Personen in der Einrichtung infiziert worden sein könnten, sollen in Organisation des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) umgehend Reihentestungen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Beschäftigten durchgeführt werden
Personalmanagement
Bei Ausbrauch einer Pandemie in der Einrichtung oder eines größeren, krankheitsbedingten Personalausfalls wird der Dienstplan von den Leitungskräften der Einrichtung (EL/ PDL) individuell nach Situation angepasst. Eine Rücksprache mit der Werkleitung ist zu halten. Der Personalrat wird informiert.
Maßnahmen zum Personalbedarf und -einsatz bei Krankheit und bei relevantem Personalmangel
Dazugehörige Unterlage für die Notfallversorgung: Cl Übersicht Notfallversorgung Bewohner
Leistungsspektrum im Pandemiefall
Verwaltungen in den Einrichtungen
- Die Bürotüren der Verwaltungen bleiben für Besucher und Bewohner geschlossen. Der Telefondienst in der Verwaltung muss aufrecht erhalten bleiben.
- Arbeitszeiten von EL, PDL und HWL bzw. KL vor Ort ist wie im Normalbetrieb.
- Kontakte zwischen den Funktionsbereichen (von Verwaltung und Mitarbeitern in Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft) soll möglichst über Telefon stattfinden.
Haustechnik
Bei Verdacht bzw. festgestellter Erkrankung von Bewohnern und Mitarbeitern an COVID-19 werden von dem Mitarbeiter der Haustechnik weiterhin Arbeiten im Haus durchgeführt, allerdings sollten Arbeiten auf dem Wohnbereich sollten unterbleiben.
Die Sicherstellung der Notfallversorgung bezüglich Aufzüge, Heizungsanlage und Lüftungsanlage ist durch die Vergabe der Wartungsverträge gesichert.
Wäscherei
Die Wäscheversorgung wird nicht reduziert, lediglich die Kontaktpunkte sind verändert. Eine Übergabe der Wäsche findet vor der Einrichtung ohne direkten Kontakt von Mitarbeitern statt. Die Wäsche wird im Gelben Sack (Infektionswäsche) in den Container der Wäscherei gegeben. Reinigungstextilien und Schutzdecken/ Lagerungsmaterial im Notfall werden intern desinfizierend gewaschen.
Reinigung
Die Reinigung wird wie folgt begrenzt auf
- Sanitärbereiche, wenn möglich nach Plan
- Sichtreinigung der Bewohnerzimmer
- Stützpunkte
- Aufenthaltsbereiche und Wohnbereichsküchen
- Sichtreinigung Eingangsbereich
- Türgriffe und Handläufe täglich
- Einzelanweisungen werden von den ELs je nach Situation gegeben!
Spezielle Reinigungsempfehlungen bzw. –vorschriften von Behörden werden ebenfalls umgesetzt, falls vorhanden
Cafeteria
Es finden keine Treffen in der Cafeteria oder sonstigen Gemeinschaftsräumen statt.
Zentrale Verwaltung
- Mitarbeiter der Zentralen Verwaltung:
- Soweit möglich gehen sie ins Home Office
- Büroanwesenheitszeiten nur im Bedarfsfall
- Buchhaltung und zweite Person für Zahlungen sprechen sich wegen gemeinsamen Büroanwesenheitszeiten ab
- Alle Meetings werden per Telefonkonferenz durchgeführt, unwichtige Termine verschoben
- Werkleitung/ Stellvertretung ist telefonisch immer erreichbar
Notfallkonzept der Zentralküche
siehe auch: Notfall-/ und Risikomanagement Zentralküche
Ziel und Geltungsbereich
Ziel dieser Arbeitsanweisung ist es, Sofortmaßnahmen bei bekannt werden einer Pandemie einzuleiten. Die Speisenversorgung der Heime soll gewährleistet bleiben
Zuständigkeit
Küchenleitung
Maßnahmen
Die Küchenleitung informiert sich fortlaufend über Maßnahmen der Hygiene und wird von Lieferanten mit küchenrelevanten Infos versorgt.
Speisewagenfahrer
Ein Fahrer (drei Einrichtungen) und ein Koch (Günzburg) sind für die Belieferung eingeteilt.
- Die Fahrer übernehmen die Speisenlieferungen kontaktlos aus der Anlieferungszone in der Zentralküche und übergeben ihre Lieferung ebenfalls kontaktlos an die Häuser. Übergangspunkte sind definiert.
- Jeder Fahrer erhält ein eigenes Desinfektionsmittel und wird in die regelmäßige und zielgerichtete Verwendung sowie richtige Anwendung eingewiesen
- Die Reinigung bzw. Desinfektion der Transportfahrzeuge erfolgt tgl. vor Dienstende
Die Speisen
Die Auswahl der Menüs muss vor allem bei Personalmangel in der Einrichtung heruntergefahren werden, um den Ablauf und die Organisation auf den Wohnbereichen zu vereinfachen. Die HWL setzt sich nach Rücksprache mit der EL mit der KL in Verbindung um Anpassungen zu besprechen. Möglich sind u.a. folgende Änderungen:
- Mittagessen – täglich nur ein Menü
- Abendessen – ggf. nur kalte Kost
- Menübestellung als Dauerbestellung
- Abendessen als Dauerbestellung
Das Küchenteam
Die Teams sind in zwei Blöcke aufgeteilt, die jeweils abwechselnd wöchentlich im Dienst sind.
- Informationen an alle Küchenmitarbeiter veranlassen
- Notwendige Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen besprechen, an- und unterweisen (z.B. Umgang mit Transportboxen, Hotcar, Händehygiene, auch persönliche Vorsichtsmaßnahmen und Krankheitssymptome, Krankmeldungen, usw.)
- Speisenplan Änderungen festlegen und bekannt geben
- Änderung beim Bestellsystem der betroffenen Einrichtung bekannt geben
N–Maßnahmen: Rückkehr zur Normalität (nach dem Ende der Pandemie)
Wann die Krisensituation in der einzelnen Einrichtung aufgehoben wird, entscheidet der Krisenstab anhand der Vorgaben von öffentlichen Stellen.
Alle Mitarbeiter, Angehörige, Lieferanten und sonstige Partner werden dann informiert um wieder den normalen Betrieb aufzunehmen.
Nach der Aufhebung der Krisensituation und der Rückkehr zur Normalität, wird mit allen Leitungskräften gemeinsam der Pandemieplan nochmals besprochen und auf seine Wirksamkeit geprüft.
Zum Thema Impfung: Noch gibt es keine Impfung gegen den sog. Coronavirus. Nach Ende der Pandemie wird es wahrscheinlich einen Impfstoff geben. Die Sicherung der jährlichen (regulären) Schutzimpfung (wie bei der Influenza) wird dann im Krisenstab thematisiert. Die Kontaktaufnahme zum Betriebsarzt bzw. den Hausärzten ist bereits vorgesehen.
Mitgeltende dokumentierte Infos/ berücksichtigte Inhalte
- Bayerischer Pandemieplan
- Die Vorgaben des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI)
- Vorgaben des Landratsamt Günzburg zu Corona
- Hygienemanagement
- Quarantäne Schild
- außerdem: die aufgeführten Quellen in den verlinkten Elementen