Besuchsregelungen des Eigenbetriebs Seniorenheime Besuchsregelungen

Derzeit gelten für den Eigenbetrieb Seniorenheime des Landkreises Günzburg folgende Besuchsregelungen:
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte vor Ihrem Besuch telefonisch an das entsprechende Haus.
- Besuche sind an allen Wochentagen möglich.
- Besuchszeit ist täglich von 09.00 Uhr – 18.00 Uhr.
- Alle Besucher/innen dürfen die Einrichtungen nur mit einem aktuellen negativen Testergebnis betreten. Ein vorgelegter PCR-Test darf höchstens 48 Stunden, ein vorgelegter PoC Antigen-Test höchstens 24 Stunden alt sein.
- Ein PoC Antigen-Test oder alternativ ein Selbsttest wird in den Einrichtungen angeboten, die Besucher/innen haben bis zum 28.02.2023 von Montag bis Freitag die Möglichkeit, den Test vor dem Besuch durchführen zu lassen.
- Alternativ kann mittels Eigenerklärung versichert werden, dass innerhalb der letzten 24 Stunden selbständig ein negativer Test von Ihnen durchgeführt wurde. Entsprechende Listen liegen im Eingangsbereich aus.
- Nach Betreten der Einrichtung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
- Die allgemeinen Hygieneregeln, sowie die Hust- und Niesetikette sind in jedem Fall zwingend einzuhalten.
- Innerhalb der Einrichtungen gilt eine FFP2 Maskenpflicht. Diese sind durchgängig und korrekt zu tragen. Bei Bedarf werden die Masken von der Einrichtung bereitgestellt.
- Es ist empfohlen, den Mindestabstand von 1,5 Meter, wann immer möglich, zu wahren.
- Kinder aller Altersklassen können die Einrichtung betreten, bei Kindern unter sechs Jahren entfällt dabei die Masken- und Testpflicht. Allerdings gelten auch hier die allgemeinen Schutz- und Hygienevorgaben.
- Besucher/innen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere dürfen die Einrichtung in keinem Fall betreten.